Café Oase

Zuwendungsbestätigung

Spenden an die gemeinnützige DiakonieStiftung Osnabrück sind steuerlich abzugsfähig

Als Privatperson können Sie Spenden bei Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen (bis zu einem Anteil von 20% Ihrer Einkünfte) steuermindernd geltend machen (vgl. § 10b EStG).

Als Unternehmen können Sie Spenden bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze vom Gewinn absetzen (vgl. § 9 Abs.1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG).

Spenden bis 200 € können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder dem Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden.

Die DiakonieStiftung Osnabrück stellt eine Zuwendungsbestätigung ab einem Betrag von 20 Euro aus, sofern Name und Anschrift übermittelt werden.

Kontakt

Johannes Andrews