Fachzentrum Faust

Stifter/in werden mit einer Zustiftung

Mit einer Zustiftung vergrößern Sie das Stiftungskapital der DiakonieStiftung Osnabrück – und somit die Erträge, die Jahr für Jahr in die Förderung diakonischer Projekte fließen, die dringend Finanzmittel benötigen – weil zum Beispiel nicht ausreichende öffentliche Förderung zur Verfügung gestellt wurde oder nicht genügend Spenden eingegangen sind.

Seien Sie dabei: Gemeinsam können wir viel bewirken. Je solider das Fundament der DiakonieStiftung Osnabrück durch Zustiftungen wird, desto planbarer und verlässlicher ist unser Engagement für Menschen in Notlagen. Eine Zustiftung ist eine Investition, die langfristig wirkt!

Wenn Sie die Idee einer Zustiftung anspricht, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

Kontakt

Johannes Andrews

Stifterdarlehen

Bei einem Stifterdarlehen leihen Sie uns einen größeren Geldbetrag, dessen Erträge wir für die guten Zwecke der DiakonieStiftung Osnabrück verwenden. Das Geld bleibt dauerhaft erhalten und von Ihnen rückrufbar. Im Unterschied zu einer Zustiftung unterstützen Sie unsere Arbeit, ohne sich jedoch endgültig von Ihrem Geld zu trennen. Es bleibt Ihnen die Sicherheit, auch für die Zukunft gut abgesichert zu sein.

So geht es:
Die Grundlage für das Stifterdarlehen bildet ein Darlehensvertrag, der zwischen dem Darlehensgeber bzw. der -geberin und der DiakonieStiftung Osnabrück geschlossen wird. Wir empfehlen ein Stifterdarlehen ab einem Betrag von 10.000 Euro oder mehr, damit die Erträge spürbar helfen. Das Geld sollte für mindestens ein Jahr angelegt werden.

  • Sie erhalten von uns einen Muster-Darlehensvertrag, in dem Sie Angaben zur Darlehenssumme und zum/zur Darlehensgeber/in machen.
  • Anschließend setzen wir mit diesen Angaben einen Darlehensvertrag auf. Die Rückzahlung des Darlehens ist zusätzlich mit einer Bankbürgschaft abgesichert.
  • Sie überweisen den Betrag auf ein separates Konto der DiakonieStiftung Osnabrück. Die Zinserträge kommen den Zwecken der Stiftung unmittelbar zugute.
  • Wenn Sie Ihr Geld benötigen, kündigen Sie den Darlehensvertrag. Sie erhalten das Geld von uns zurück. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Wenn Sie die Idee eines Stifterdarlehens anspricht, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!

Kontakt

Johannes Andrews